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Zuständigkeit

Die Volksanwaltschaft setzt sich für den Schutz der Rechte und Interessen von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber der öffentlichen Verwaltung ein. Um diesen Auftrag gerecht zu werden, arbeitet sie frei und unabhängig.

Verwaltung des Landes

Die Volksanwaltschaft überprüft die Beschwerden, welche die Landesverwaltung betreffen und kann die Tätigkeit aller Ämter und Dienststellen der Landesverwaltung überprüfen. Dazu gehören auch die vom Land beauftragten Körperschaften wie z.B. das Südtiroler Wohnbauinstitut WOBI.
Zuständig ist die Volksanwaltschaft auch für die Beschwerdeprüfung, Beratung und Vermittlung in Fragen, die das Gesundheitswesen und den Umwelt- und Naturschutz betreffen.

Verwaltung des Sanitätsbetriebs

Die Volksanwaltschaft prüft die Beschwerden von Patienten, die mit den Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens nicht zufrieden sind und informiert sie über ihre Rechte und Pflichten.

Verwaltung der Gemeinden

Die Volksanwältin übernimmt in allen Gemeinden des Landes auch die Aufgabe der Gemeindevolksanwältin und kann aufgrund von Vereinbarungen die Verwaltungstätigkeit der Gemeinden kontrollieren.

Verwaltung des Staates

Die Volksanwaltschaft ist auch beauftragt - allerdings nur im Übergangsweg bis zur Einsetzung des staatlichen Volksanwaltes - die Tätigkeit der Staatsverwaltung zu überprüfen, sofern diese in Südtirol erfolgt wie z.B. die Tätigkeit des Nationalinstitutes für soziale Fürsorge NISF/INPS und des Nationalen Fürsorgeinstitutes für Angestellte in der öffentlichen Verwaltung ex NFAÖV/INPDAP.
Die Bereiche Verteidigung, öffentliche Sicherheit und Rechtssprechung sind allerdings ausgenommen. Die Einleitung von Prüfungsverfahren sowie Beratungen sind nur im Rahmen dieser Zuständigkeit möglich. Im Zweifelsfall rufen Sie uns einfach an. Bei anderen Problemen sind wir bemüht, Sie an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

Wo wir helfen können

Wo wir nicht helfen können

Was Sie noch wissen sollten

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