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Volksanwältin RA Dr. Gabriele Morandell

Die Volksanwältin wird vom Südtiroler Landtag in geheimer Abstimmung unter jenen Kandidaten/Kandidatinnen gewählt, die an einer Anhörung teilgenommen haben. Für die Wahl ist eine Mehrheit von zwei Drittel der Landtagsabgeordneten und somit eine breite Akzeptanz über Parteigrenzen hinweg erforderlich.


Die Volksanwältin ist nicht Teil der Landesverwaltung, ihre Unabhängigkeit, auch gegenüber allen politischen Institutionen, wird durch die Ansiedlung der Volksanwaltschaft beim Landtag gestärkt.

Mit der Schaffung einer Volksanwaltschaftseinrichtung ist Südtirol einem bereits weltweiten Trend gefolgt, ein ursprünglich im skandinavischen Raum ("Ombudsmann") beheimatetes Organ einzuführen, das dem Bürger eine Unterstützung im schwierigen Umgang einer immer komplizierter werdenden öffentlichen Verwaltung bieten soll.

Das Land Südtirol bestellt 1985 mit Dr. Heinold Steger den ersten Volkanwalt. Auf ihn folgen Volksanwalt Dr. Werner Palla von 1992 bis 2004 und Volksanwältin Dr. Burgi Volgger von 2004 bis 2014.

Am 17. April 2014 wird RA Dr. Gabriele Morandell vom Südtiroler Landtag mit einer Mehrheit von zwei Drittel (29 von 32 Stimmen) zur Volksanwältin des Landes Südtirol gewählt. Mit Dekret des Präsidenten des Südtiroler Landtages ist sie seit 14. Juli 2014 im Amt.